
Kinderosteopathie
Für Säuglinge und Kinder sind osteopathische Behandlungen besonders wertvoll, da diese die Entwicklung Ihres Kindes sehr positiv beeinflussen können.
Besonderheiten der Kinderosteopathie
Da Kinder nicht einfach „kleine Erwachsene“ sind, sondern viele Probleme eine differenziertere Aufmerksamkeit erfordern, hat sich in der Osteopathie eine Zusatzausbildung für Kinderosteopathie entwickelt, um diesen besonderen Herausforderungen bei Säuglingen und Kindern besser gerecht werden zu können.
Gerade bei Neugeborenen, die eine ungünstige Lage im Mutterleib oder schwierige Geburtsbedingungen hatten, können Einschränkungen auftreten, bei denen eine osteopathische Behandlung besonders hilfreich sein kann.
Es können u. a. vermehrt Bewegungseinschränkungen an den Kopfgelenken, Schlüsselbeinen, am Becken oder auch vermehrtes Schreien, Schluck- und Saugstörungen auftreten.
Weiterhin kann es zu Entwicklungsverzögerungen, Kopfschmerzen, Fehlstellungen und Deformitäten verschiedener Art kommen. Nicht selten sind Funktionsstörungen zu beobachten, deren Ursachen u. a. auf vermehrte Stressreaktionen zurückzuführen sind.
Durch die Entspannung verschiedener in Stress und Dysfunktion geratener Bereiche erfährt das Gewebe in seinen Strukturen bis hinab auf Zellebenen, aber auch das Kind insgesamt, in seiner Einheit als Person eine Entspannung und somit ein Zurückfinden in das Gesamtgleichgewicht, das für eine gesunde Entwicklung und Selbstheilung unabdingbar ist.
Somit ist eine osteopathische Kinderbehandlung auch ein wichtiger Beitrag in der Gesundheitsprophylaxe.
Indikationen für Kinderosteopathie
Anpassungsstörungen bei Säuglingen:
- Vermehrtes Schreien, Schluck- und Saugstörungen
- Bewegungseinschränkungen an den Kopfgelenken, Schlüsselbeinen, am Becken
- Entwicklungsverzögerungen
- Fehlstellungen und Deformitäten
- Funktionsstörungen
Weitere wichtige Indikationen für Kinderbehandlungen sind:
- Kinder mit Entwicklungsverzögerungen und Gedeihstörungen
- Kopfschmerzen, Verdauungsprobleme
- Kinder mit Behinderungen
- Schlafstörungen
- ADHS
- Skoliosen
- Schmerzen und Funktionseinschränkungen des Bewegungsaparates
Osteopathische Behandlungen sind kein Ersatz für einen Arztbesuch, sondern es sollte zuerst eine ärztliche Abklärung erfolgen!
Meine Qualifikationen
Fortlaufende Weiterbildung ist für mich essenziell – als Mitglied im VOD und integrative Kinderosteopathin bleibe ich fachlich stets auf dem neuesten Stand.
Finanzierungsmöglichkeiten
Kosten und Kostenerstattung über die Krankenkassen
In meiner Praxis berechne ich für eine osteopathische Behandlung zwischen 90,00 Euro (für Kinder) und 100,00 Euro (für Erwachsene) und erstelle die Rechnung gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Osteopathische Behandlungen sind zuerst Selbstzahlerleistungen, die jedoch inzwischen von über 100 Krankenkassen bezuschusst werden. Das heißt, dass die Kosten zunächst von Ihnen zu bezahlen sind. Anschließend haben Sie die Möglichkeit die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse für eine evtl. Kostenerstattung bzw. Kostenteilerstattung einzureichen.
Patientenstimmen
Haben SIe Fragen?
Oder Buchen Sie direkt einen Termin
